Steuerliche Liebhaberei

Steuerliche Liebhaberei

Zusammenfassung

Die steuerliche Liebhaberei ist in der Praxis ein bedeutsames und heikles Thema. Dies ist so, da faktisch keinerlei gesetzliche Regelungen zur Liebhaberei bestehen. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es gewissermaßen einen Leitfaden. Weil auch subjektive Tatsachen des Steuerpflichtigen für die Beurteilung der Liebhaberei wichtig sind, gilt es diese dem Finanzamt fundiert darzulegen und eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen, damit dieses nicht von einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei ausgeht.

In diesem Seminar wird Ihnen von unserem Dozenten Alexander Rukaber die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Erwerbstätigkeit anschaulich dargestellt. Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Prüfung der Liebhaberei bei gewerblichen- sowie landwirtschaftlichen Betrieben und deren steuerlichen Folgen werden ausführlich behandelt. Besonders das Verfahrensrecht gilt es zu beachten, da eine Liebhaberei auch erst nach Jahren festgestellt werden kann. Vorläufige Festsetzungen erlauben die Änderung der betreffenden Steuerbescheide. Abgerundet wird das Seminar durch Exkurse in die Liebhaberei bei Forstwirtschaft, bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie Ausführungen zur Umsatz- und Gewerbesteuer. Nach diesem Seminar sind Sie bei Kontroversen mit dem Finanzamt entsprechend gewappnet.

Dieses Seminar mit Veröffentlichung vom 07/2018 wurde für Sie auf Aktualität überprüft (Stand 03/2020).

Lernen Sie unseren Dozenten Herrn Alexander Rukaber im Video kennen:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminars

  • kennen Sie die allgemeinen Grundsätze der Liebhaberei und Voraussetzungen für die Gewinnerzielungsabsicht bei Gewerbebetrieb / LuF
  • kennen Sie die Prüfungsgrundsätze der Liebhaberei
  • haben Sie mehr über die Besonderheiten der Liebhaberei bei Land- und Forstwirten erfahren
  • sind Ihnen die verfahrensrechtlichen Aspekte zu diesem Thema bekannt
  • kennen Sie die Folgen einer Liebhabereifeststellung sowie des Übergangs zwischen Gewinnerzielungsabsicht zur Liebhaberei und umgekehrt