Der Vorsteuerabzug
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Der Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ist ein elementares Merkmal des deutschen und europäischen Umsatzsteuerrechts.
Das deutsche Umsatzsteuerrecht ist seit der Einführung des Netto-Allphasenumsatzsteuersystems im Jahr 1968 und des europäischen Umsatzsteuerrechts mit Inkrafttreten der 6. Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem vom 17.5.1977 so ausgestaltet, dass grundsätzlich ausschließlich der (außerunternehmerische) Letztverbrauch von Lieferungen und Dienstleistungen (sonstigen Leistungen) zu einer wirtschaftlichen Belastung führen soll.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die von einem Unternehmer ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auf jeder Produktions- oder Vertriebsphase der Umsatzsteuer unterworfen (§ 1 UStG ).
Hierzu korrespondierend erhält der unternehmerisch tätige Erwerber die Möglichkeit, die ihm von einem anderen Unternehmer hinsichtlich des Bezugs von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als sog. „Vorsteuer“ gegenüber der Finanzverwaltung geltend zu machen (§ 15 UStG).
In diesem Seminar erhalten Sie eine Einführung in die Funktionsweise des Vorsteuerabzuges. Zusätzlich zu den begrifflichen Bestimmungen und dem Überblick, welche Sachverhalte überhaupt einen Vorsteuerabzug bedingen, führt Sie unser Dozent durch die Grundlagen und alles Wissenswerte, was Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen.
Erhalten Sie einen Einblick in den Inhalt des Seminars von unserem Dozenten Jürgen Scholz:
Nach Abschluss dieses Seminars wissen Sie,
- wann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
- welche Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen bestehen.
- welche Ausschluss- und Aufteilungsmaßstäbe zu beachten sind.