Private Veräußerungsgeschäfte

Private Veräußerungsgeschäfte

Zusammenfassung

Der private Verkauf von gut erhaltenen Gegenständen bei der Entrümpelung des Kellers oder der gekauften, aber nicht getragenen Hose ist ggf. nicht steuerbar. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen private Veräußerungsgeschäfte jedoch gem. § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG als sonstige Einkünfte der Besteuerung unterworfen werden.

Nach einem kurzen Überblick über die Idee des § 23 EStG erfahren Sie, welche Grundtatbestände und auch welche Ausnahmen es zu beachten gilt. Auch die Veräußerung von selbst unentgeltlich erworbenen - also z.B. geerbten Gegenständen wird betrachtet. 

Nicht nur die Veräußerung von bestimmten Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen können unter § 23 EStG fallen. Sollte ein Wirtschaftsgut, welches aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt wurde, innerhalb der Spekulationsfristen veräußert werden, ist auch unbedingt die Regelung des § 23 EStG zu beachten.

In den weiteren Modulen informiert Prof. Dr. Knies Sie über die Gewinnermittlung und geht auf Besonderheiten bei Verlusten ein. Sie erfahren Wissenswertes über die Regelung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG und den sog. Leerverkauf.

Freuen Sie sich auf eine spannende Reise durch die privaten Veräußerungsgeschäfte mit Prof. Dr. Knies!

Erhalten Sie einen Einblick in den Inhalt des Seminars von unserem Dozenten Prof. Dr. Jörg Knies:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminars

  • kennen Sie die die Folgen einer Veräußerung einer Immobilie aus dem Privatvermögen für die einkommensteuerliche Belastung des Mandanten – und können insbesondere die zu beachtenden Fristen bzw. Zeiträume richtig und sicher berechnen.
  • kennen Sie die Besonderheiten, die bei der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen zu beachten sind.
  • wissen was zu tun ist, wenn und soweit Verluste aus den oben genannten Veräußerungen entstanden sind.
  • haben Sie eine Idee bzgl. der Besteuerung sog. Leerverkäufe.