Gewinn und Verlust bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, § 17 EStG

Gewinn und Verlust bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, § 17 EStG

Zusammenfassung

Die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erfüllt den Tatbestand des § 17 EStG und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig. Da Anteilsveräußerungen zur alltäglichen Praxis in Steuerkanzleien gehören, muss auch die zutreffende steuerliche Würdigung dieser Sachverhalte sichergestellt sein. Von den Tatbestandsvoraussetzungen, an die das Gesetz die Besteuerung der Gewinne knüpft, über die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bis zur zu-treffenden Würdigung der einzelnen Gewinnermittlungsfaktoren, bietet dieses Seminar einen umfassenden Blick auf die Vorschrift des § 17 EStG.

Herr Dräger informiert Sie zusätzlich über aktuelle Entwicklungen, streitbehaftete Sachverhalte und praxistaugliche Arbeitshilfen.
 

Lernziele

Nach Abschluss des Seminars sind Sie in der Lage, die einzelnen Veräußerungs- bzw. veräußerungsgleichen Tatbestände des § 17 EStG zu erkennen und die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, um eine ungewollte Besteuerung zu vermeiden. 
Neben der Sensibilisierung steht die zutreffende Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Fokus dieses Seminars. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie den Veräußerungspreis, die Veräußerungskosten und die Anschaffungskosten sicher bestimmen und die Ermittlung des zutreffenden Veräußerungsgewinns vornehmen.

Nach Abschluss der einzelnen Module 

  • kennen Sie den Haupttatbestand der Veräußerung und die veräußerungsgleichen Tatbestände, die zur Anwendung des § 17 EStG führen.
  • wissen Sie, was eine wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG ist.
  • können Sie den Veräußerungsgewinn zutreffend aus der Differenz zwischen Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten und den Anschaffungskosten ermitteln.
  • haben Sie einen Einblick in die Problematik der eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen gewonnen und können die sich hieraus ergebenen Konsequenzen absehen und zutreffend bewerten.