Steuerhinterziehung durch Nutzung der eigenen Ferienimmobilie in Spanien?
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Steuerhinterziehung durch Nutzung der eigenen Ferienimmobilie in Spanien?
Bis zum Jahr 2007 erfolgte der Erwerb einer spanischen Ferienwohnung von deutschen ansässigen Personen über eine spanische Kapitalgesellschaft. Dies geschah meist auf Empfehlung von spanischen Beratern, da es bis dahin sehr günstige steuerliche Regelungen für sogenannte vermögenshaltende Gesellschaften gab. In diesen Fällen wurde der „eigentliche“ Grundstücksinhaber zum Gesellschafter der Körperschaft. Dies hat jedoch erhebliche steuerliche Folgen in Spanien und Deutschland.
In dem vorliegenden Seminar haben unsere Dozenten Daniel Anwander und Fernando Lozano die Grundlagen der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im deutschen und spanischen Steuerrecht im Zusammenhang mit spanischen Ferienimmobilien herausgearbeitet und zeigen Ihnen diese detailliert und praxisnah auf.
Zudem werden die Folgen für die Vergangenheit, die Gegenwart sowie die Zukunft untersucht. Unsere beiden Dozenten zeigen Ihnen auf, welche strafrechtlichen Konsequenzen dies mit sich bringen kann und welche Maßnahmen Sie ergreifen können. Dafür werden zwei Lösungsansätze Schritt für Schritt herausgearbeitet: Umwandlung der spanischen Kapitalgesellschaft in eine gewerblich tätige Personengesellschaft (aus deutscher Sicht) sowie die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft.
Stand: 01/2019
Lernen Sie unsere Dozenten Daniel Anwander und Fernando Lozano im Video kennen:
Nach Abschluss dieses Seminars:
• sind Sie mit den Grundlagen zur Ermittlung einer vGA im deutschen und spanischen Steuerrecht vertraut
• kennen Sie das steuerliche Problem bei (teilweiser) unentgeltlicher Nutzung von Ferienimmobilien
• haben Sie Lösungsmöglichkeiten für die Länder Deutschland und Spanien für die Vergangenheit kennengelernt
• wissen Sie, welche Möglichkeiten für die Zukunft bestehen
• kennen Sie die Besonderheiten bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine gewerblich geprägte
Personengesellschaft
• haben Sie vertiefte Einblicke in die atypische stille Beteiligung erhalten
• kennen Sie die steuerliche Behandlung der gestundeten Steuer nach dem AStG aus der „Passiven Entstrickung“