Künstlersozialversicherung
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Künstlersozialversicherung
Die Gestaltung eines Flyers für eine Messe, das Design der Einladungskarte zum Firmenjubiläum, die Sängerin auf der Weihnachtsfeier oder die Programmierung der eigenen Website - Wer künstlerische oder publizistische Leistungen in Auftrag gibt oder verwertet, muss eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen.
Konkret bereiten zwei Fragen immer wieder Probleme nämlich, wer als Künstler anzusehen ist und wer zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehört. Vielen Unternehmen ist gar nicht klar, welche Aufträge abgabepflichtig sind und wer Künstler oder Publizist im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist. Rentenversicherungsträger kontrollieren im Rahmen von Betriebsprüfungen verstärkt, ob ein Unternehmen abgabepflichtig ist und ob die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß berechnet und gezahlt wurde. Außerdem gilt es Melde- und Aufzeichnungspflichten zu beachten.
Im Seminar mit Daniela Karbe-Geßler werden die Grundlagen zur Abgabepflicht gemäß §24 KSVG wiederholt. Es wird besprochen, wer Verwerter und Auftraggeber im Sinne des KSVG ist und welche Ausnahmen es gibt. Die korrekte Erfassung und Meldung der Entgelte von Künstlern und Publizisten sowie die Aufzeichnungspflichten gehören zu den Pflichten der auftraggebenden Unternehmen. Anhand von Fallbeispielen erhalten Sie praxisrelevante Hinweise zur korrekten Erfassung abgabepflichtiger Entgelte und zur Errechnung der Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG.
Das Seminar ist ein Grundlagenseminar und besonders für Mitarbeiter in Steuerkanzleien geeignet, die in diese Thematik eingeführt werden oder Basiswissen auffrischen möchten.
Stand: 08/2019
Erhalten Sie einen Einblick in den Inhalt des Seminars von unserer Dozentin Daniela Karbe-Geßler:
Nach Abschluss dieseses Seminars
- kennen Sie die Hintergründe, Aufgaben und Leistungen der Künstlersozialkasse
- wissen Sie, wann Sie für die Verwertung von künstlerischen oder publizistischen Leistungen wie z. B. Texte, Fotos, Designs oder Musik eine Künstlersozialabgabe abführen müssen
- haben Sie einen Überblick, wer im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes Künstler oder Publizist ist
- kennen Sie die Ausnahmen und Sonderfälle des KSVG
- wissen Sie, wie Sie Entgelte von freien Kreativen korrekt erfassen
- können Sie die Pflichten der Verwerter/Unternehmen definieren
- können Sie die Bemessungsgrundlage berechnen