Der Quellensteuerabzug nach § 50a EStG (Teil II)

Der Quellensteuerabzug nach § 50a EStG (Teil II)

Aufbauend auf das Grundlagenseminar zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG (Teil I) möchten wir Ihnen in diesem Seminar vertiefende Informationen geben und insbesondere auf die praktischen Beispielfälle einen Schwerpunkt setzen.

Erfahren Sie in dem ersten Modul sämtliches zur Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Quellensteuer. In einem weiteren Modul erläutert Ihnen unser Dozent das Verhältnis von § 50a EStG zum Doppelbesteuerungsabkommen und worauf Sie dabei achten müssen. Die Abzugssteuerermächtigung in Form der Steuererstattung nach § 50d Abs. 1 EStG und der Freistellung nach § 50d Abs. 2 EStG wird im dritten Modul dargestellt. Zahlreiche Praxisbeispiele sowie die Auswirkungen des Brexit auf den Quellensteuerabzug runden das Seminar ab.

Lernen Sie unseren Dozenten Malte Geils im Video kennen:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminarteils

  •  wissen Sie, wann eine Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer nach § 50a EStG zu erfolgen hat
  •  wissen Sie, wann der Steuerabzug nach § 50a EStG eingeschränkt wird und daher § 50d EStG beachtet werden muss
  •  sind Sie in der Anwendung des §50d EStG beratungssicher
  •  kennen Sie die Antimissbrauchsnorm des § 50d Abs. 3 EStG
  •  haben Sie einen Einblick in die Auswirkungen des Brexits erhalten